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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 858401 | ||
Datum | 02.05.2020 10:02 MSG-Nr: [ 858401 ] | 2968 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich C. Erstaunt mich gerade sehr, weil gerade Bayern die Verkehrsregelung und -lenkung durch die Fw als m.W. einziges BL geregelt hat und auch umsetzt!Überhaupt nicht erstaunlich, der 7a ZustGVerk wurde ja gerade aufgrund des genannten Urteils in das Landesgesetz aufgenommen bzw. geändert. Und damit wird Bayern wohl auch noch (viel) länger das einzige Bundesland sein, u.a. weil die anderen Länder hier erhebliche rechtliche Probleme sehen. Ein Verband in Bewegung ist keine Einsatzstelle, sondern eine "als Ganzes erkennbare Fahrzeugmehrheit" (u.a. OLG Karlsruhe, KG Berlin, ...), die Unterschiede zwischen Verband und einer Einsatzstelle sind ja wohl beträchtlich ... es sei denn, der Verband fährt langsamer als Schritttempo und wird so zu "stehenden Hindernis". Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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