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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 858410 | ||
Datum | 02.05.2020 12:43 MSG-Nr: [ 858410 ] | 3048 x gelesen | ||
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Geschrieben von Udo B. Ein Verband in Bewegung ist keine Einsatzstelle er bewegt sich aber zu einer und damit m.E. dieser zugeordnet! Fährt er zur Übung ist das m.E. ja über die Übung abgedeckt, weil das ja genau der Zweck derselben ist, auch wenn im Gesetz da von "Übungsstelle" die Rede ist Wie so oft stimmt der Wortlaut des Gesetzestext mit der Praxis bzw. den Absichten nicht überein... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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