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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden - Ergebnis der Arbeit | 152 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 858427 | ||
Datum | 02.05.2020 19:10 MSG-Nr: [ 858427 ] | 2927 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Der "halbe Tachoabstand" ist nach meinem Wissen im Verband ungültig. Da ist mittlerweile nicht nur das KG Berlin der Ansicht, dass der Abstand der Fahrzeuge im Verband insbesondere innerorts maximal bei 1,5 bis 2 Sekunden liegen darf. (das entspricht in etwa einem Abstand etwa 1/2 Tacho). Auf der BAB liegst du mit dem vorgeschriebenen Abstand von 50 m (siehe § 4 StVO Abs. 3) für LKW ganz gut. Die festen Abstände im Verband (25, 50, 100m) sind durch diverse Urteile schon längst passé. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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