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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Bundeswehr: Kramp-Karrenbauer will Dienstpflicht für alle | 223 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 860385 | ||
Datum | 22.07.2020 17:09 MSG-Nr: [ 860385 ] | 4227 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Daniel R. Die Frage ist ob dadurch dieser Dienst bei einer FF oder beim THW nicht unattraktiv wird. Jahrzehntelang bis 2011 konnte man(n) sich durch eine mehrjährige Verpflichtung ( anfangs zehn, zum Schluß vier Jahre ) zur Mitwirkung im Zivil- oder Katastrophenschutz, wie z.B. Feuerwehren, THW, SanHiOrgs oder Regieeinheiten nach § 13a Wehrpflichtgesetz bzw. nach § 14 Zivildienstgesetz verpflichten bzw. freistellen lassen. Frag mal ältere ehemals freigestellte Kameraden wie unattraktiv bzw. attraktiv sie den Dienst erlebten; im Bereich unserer FF hatten wir ( fast ) nur gute Erfahrungen mit den "Freigestellten" ( und diese mit uns ) gemacht. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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