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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Einzelheiten zur Klage der Geschäftsführerin gegen den DFV | 143 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 861017 | ||
Datum | 14.08.2020 08:52 MSG-Nr: [ 861017 ] | 4769 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Juppp, dann übertage das doch mal auf die freie Wirtschaft! Vorstandsvorsitzender - derzeit keiner da. stellv. Vorstandsvorsitzender - ist Beschuldigter in dem Verfahren CEO - ist Kläger stellv CEO ist ausser Gefacht bzw nicht befugt zu antworten. Und nun? Hr. Schreck ist genauso Mitarbeiter des DFV wie die Klägerin. Die Klage ist nicht mal gegen ihn gerichtet, sondern gegen seinen Arbeitgeber. Und auch für seinen Arbeitgeber gilt glaube ich immer noch die Unschuldsvermutung. Und wenn ich dann in dem Kommentar auf den Du geantwortet hast lese, "Grundsätzlich finde ich jede Art der Vorverurteilung schlecht. Aber ..." nun entweder ist was grundsätzlich oder ...... Dass dieser Fall die Fortsetzung der Causa Ziebs ist, dürfte inzwischen jedem klar sein. Und dort wie hier wurde übers Ziel hinausgeschossen. Von beiden Seiten manchem Ziebs-Befürworter manchem Ziebs Freund. Und im Moment sollten alle die Füsse stillhalten. Der Ball liegt beim Gericht und dort wird es auch eine Regelung geben, mit der dann beide Seiten leben müssen. Was weiter daraus folgt wird man sehen. Aber ich befürchte, dann wird die Schlammschlacht erst richtig los gehen. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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