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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Fluchtweg verengt :-( | 56 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 861380 | ||
Datum | 26.08.2020 14:33 MSG-Nr: [ 861380 ] | 1945 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Peter L. Und noch leiderer fühlen sich viele Feuerwehren bemüßigt, aufgrund ihres uneingeschränkten Hilfswillens auch noch Aussagen zu solchen Fragen zu treffen. Man darf hier die Struktur in Berlin nicht vergessen. Die Berliner Feuerwehr ist eine nachgeordnete Ordnungsbehörde, über die die für Inneres zuständige Senatsverwaltung die Dienst- und Fachaufsicht führt. Laut FwG hat sie Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes hat die Berliner Feuerwehr nur zu erfüllen, soweit ihr diese Aufgaben durch Rechtsvorschrift übertragen sind. Auf der anderen Seite sind ihr darauf basierend natürlich Aufgaben übertragen worden. Man muss also wissen, ob nicht doch eine (teilweise) Zuständigkeit vorliegt. Ich bin aber schon zu lange aus Berlin weg, um hier eine aktuelle und qualifizierte Aussage treffen zu können. Grüße Mario | ||||
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