Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | FTZ´en in NRW | 17 Beiträge |
Autor | Klau8s P8., Heinsberg / NRW | 861565 |
Datum | 05.09.2020 20:20 MSG-Nr: [ 861565 ] | 1171 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Feuerwehrtechnisches Zentrum
hallo und einen schönen gutenb Abend ...
Geschrieben von Daniel W.
ich würde eher sagen, in NRW bastelt erstmal jeder für sich alleine
NEIN!
im FSHG ist klar geregelt...
(3) Die Kreise leiten und koordinieren den Einsatz bei Ereignissen im Sinne des Absatzes 1, in denen Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und in denen aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden kann (Großschadensereignisse). Vergleichbare Ereignisse in kreisfreien Städten gelten ebenfalls als Großschadensereignisse.
(4) Kreisfreie Städte und Kreise unterhalten Leitstellen sowie Einrichtungen zur Leitung und Koordinierung der Bekämpfung von Großschadensereignissen.
(5) Die Kreise unterhalten Einrichtungen für den Feuerschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht.
daraus leitet sich der Auftrag (unter Anderem) der FTZ ab, deren primärer Auftrag die Stellung der Kreisleitstelle war... das man dann natürlich die Möglichkeit genutzt hat, diese FTZ´en in den Breichen Ausbildung auf Kreisebene (etc.) auszubauen, hat sich dann auch angeboten ...
mkg
Klaus
jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe...
sowie Eine, die wir Beide nicht sehen ....
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