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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | PKW stützen mit Multifunktionsleiter | 29 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 861569 | ||
Datum | 05.09.2020 22:01 MSG-Nr: [ 861569 ] | 3657 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Alexander H. Jeder nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Leiter ist in der Regel unzulässig. Dazu auch zu lesen: -> " Steck- und Multifunktionsleiter: Unfallversicherer gibt Hinweise zum Pkw-Leiterhebel " " [...] Die Kernaussagen des Gutachtens sind laut Unfallversicherer: Multifunktionsleitern eigenen sich weder zum Umlegen noch zum Aufrichten von Fahrzeugen, da die Leiterholme zu schwach dimensioniert sind. [...] Daher spricht der Unfallversicherer folgende Empfehlung aus: Es handelt sich um einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Leitern. »Das Aufrichten bzw. Umlegen von Fahrzeugen (bis maximal 900 Kilogramm) mit tragbaren Leitern darf nur im absoluten Ausnahmefall bei einer Sofort-Rettung von Personen aus Lebensgefahr und mit mindestens zwei parallel angeordneten Steckleitern (je zwei Teile) erfolgen. Im Hinblick auf die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen und mögliche Haftungsfolgen für Verantwortliche, sind dabei verwendete Leiterteile nach diesem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auszusondern. [...] " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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