Rubrik | Techn. Hilfeleistung |
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Thema | PKW stützen mit Multifunktionsleiter | 29 Beiträge |
Autor | Thom8as 8S., Kirchseeon / Bayern | 861605 |
Datum | 06.09.2020 22:28 MSG-Nr: [ 861605 ] | 2864 x gelesen |
Infos: | 12.09.20 Hinweis zur Verwendung von tragbaren Feuerwehrleitern zum Aufrichten bzw. Umlegen von Fahrzeugen
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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Geschrieben von Alexander H.-> Verstoß gegen die Bedienungsanleitung ist immer mindestens grobe Fahrlässigtkeit.
Servus Alexander,
hast Du Beispiele/ Belege dafür, dass generell so geurteilt wird?
Geschrieben von Alexander H.Wird sie dadurch beschädigt und es passiert was, haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen.
Ernsthaft? Ist das eine qualifizierte juristische Einschätzung?
Es gibt schon noch soetwas wie Sachverstand und technisches Verständnis. IMHO gibt es einen Unterschied zwischen nicht bestimmungsgemäß und nicht sachgemäß eingestzten Mitteln.
Was sicher fest steht ist, dass der Hersteller für nichts haften muss, was bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung passiert. Wobei es zumindest in der Maschinenrichtlinie noch Ausnahmen bei "vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlbedienung" gibt.
MkG
Thomas
Mit vier Saugschleich!
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