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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 862796 | ||
Datum | 06.10.2020 15:17 MSG-Nr: [ 862796 ] | 1957 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Die "neue" Altersgrenze wird den Wehren 0 zusätzliche Kräfte bringen, Zumindest auf dem Papier bzw. für die Statistik, wenn dann paar Jahrgänge mehr bei der Einsatzabteilung statt der Altersabteilung verzeichnet werden können. Klar ein 62-Jähriger wird jetzt nicht in eine RLP-FF eintreten um noch fünf Jahre im Einsatzdienst "dienten" zu können. Evtl. besteht für "topfitte" 63-jährige FW-Angehörige eine Rechtssicherheit, wenn sie jetzt noch weiterhin aktiv FW-Dienst z.B. als Führungskraft, Maschinist, Ausbilder etc. leisten dürfen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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