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Rubrik | Feuerwehrverbände | zurück | ||
Thema | Bärendienst durch Thüringer LFV? AfD Mitglied Höcke für das Grußwort geladen | 152 Beiträge | ||
Autor | Andr8é V8., Braunschweig / Niedersachsen | 862815 | ||
Datum | 06.10.2020 18:35 MSG-Nr: [ 862815 ] | 3303 x gelesen | ||
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Der Brandschutz ist in unserem föderalen Rechtssystem in der Hoheit der Länder nicht des Bundes angesiedelt. Damit gibt es keinen obersten Feuerwehrmann auf Bundesebene. Die Aufstellung der Feuerwehren ist zudem eine kommunale Aufgabe. Die Vorsitzenden der Feuerwehrverbände haben keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den Feuerwehren. Die Weisungsbefugnis ist in den Brandschutzgesetzen der Länder eindeutig geregelt. Ich möchte es dir mal am Beispiel Niedersachsen erläutern. Niedersächsischer Landesbranddirektor ist Jörg Schallhorn. Sein Arbeitsplatz ist im Niedersächsischen Innenministerium angesiedelt. Er ist durch das Brandschutzgesetz mit den entsprechenden Befugnissen und natürlich auch Begrenzungen ausgestattet. Der Vorsitzende des Niedersächsischen Landesfeuerwehrverbandes e. V. ist dessen Präsident Karl-Heinz Banse. Er ist lediglich der Präsident eines eingetragenen Vereins und besitzt keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber den öffentlichen Feuerwehren. Die in diesem Verein getragenen Uniformen beruhen im Übrigen auch nur auf den Statuten des Vereins. Und wie bei jedem Schützenverein können sie sich ihre Uniform selbst kreieren. Die Uniformen der Freiwilligen Feuerwehren sind dagegen durch die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren des Landes Niedersachsen durch das Innenministerium vorgeschrieben. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von André V. [06.10.20 18:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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