Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf zur Novellierung des LBKG RLP 2020 | 44 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 863611 |
Datum | 25.10.2020 09:46 MSG-Nr: [ 863611 ] | 1585 x gelesen |
Infos: | 30.12.20 MdI-RLP: Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz tritt in Kraft
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Landesfeuerwehrverband
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Guten Tag
Geschrieben von Michael W.
Allerdings ist es schon komisch, dass man hier nur einzelne fragt.
Ich habe in den letzten Wochen bei Besuchen dieser jetzt wg. Corona ausgesetzten 12-Wochentour des LFV RLP u.a. in Städten aber auch kleineren und größeren Verbandsgemeinden mit dem örtlichen Standpersonal, oftmals in der Altergruppe Ü-60, gerne zum Thema diskutiert.
Die sahen das mit der Anhebung der Altersgrenze realistisch und auch nicht so eng.
Interssanter Aspekt hierzu auch, dass diese Altergruppe in vielen kleineren Ortsgemeinden auf Grund ihrer werktagsüber bestehenden Verfügbarkeit und Besitz noch von Führerscheinen der alten Klasse 3 ( gelegendlich auch noch Klasse 2 ) oftmals als Fahrer/Maschinist für KLF, TSF, TSF-W, MLF eingeplant und eingesetzt werden und sich diese Tätigkeit auch noch bis/ bzw. sogar über 67 Jahre hinaus vorstellen könnten.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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