Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | geplante Änderung der StVZO zum blauen Licht | 33 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 863910 |
Datum | 03.11.2020 08:32 MSG-Nr: [ 863910 ] | 1798 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Zumindest blinkt die Dachleiste wie eine große, nicht wie hundert kleine. Das alleine macht schon viel aus. Mein Aha-Erlebnis war mit so einem RTW, Autobahn, Nebel. Bis man wahrnehmen konnte dass das blaues Blinklicht darstellen soll, und kein LKW dessen Fahrer sein Häuschen gerne blau beleuchtet hat, war der praktisch schon direkt hinter einem.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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