Bislang ja (wobei man das auch schon etwas entschärft hat*), die Petition geht aber in die Richtung, die Mitgliedschaft generell als ausreichendes Zugangskriterium zu sehen, wie es z.B. in Bayern der Fall ist.
Allerdings, wenn ich mir die Vergünstigungen auf der RLP-Seite zur Ehrenamtskarte anschaue, und die Kriterien wie Kommunen überhaupt dort mitmachen können (zwei Einrichtungen, die Vergünstigungen gewähren können, hat längst nicht jede VG/Stadt/VfrG anzubieten, die Alternative zwei Lachsbrötchenabende abzuhalten ist auch, naja...), würde es mein Verständnis von Wertschätzung inzwischen gar nicht mehr tangieren, ob ich Zugang zu so einer Ehrenamtskarte hätte oder nicht. Da wurde unterm Strich eine Beschäftigung für die Bürokratie eingerichtet, an deren Ende PR-wirksam Plastikkärtchen ausgehändigt werden können, und schon hat die Politik sich fürs Ehrenamt stark gemacht. Zitat aus dem aktuellen Leitfaden für Kommunen*: "Nur die Hälfte der Inhaber hat die Karte überhaupt genutzt."
* vgl. Leitfaden Stand 2019: "Pauschale Aufwandsentschädigungen führen nicht zum Ausschluss von der Karte, wenn sie in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu den realen Aufwendungen stehen und die jeweilige Organisation dies bestätigt."
Dieser Satz war im Leitfaden 2014, online auch noch zu finden, noch nicht enthalten.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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