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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung und Datenschutz? - war: Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 82 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 864129 | ||
Datum | 10.11.2020 12:02 MSG-Nr: [ 864129 ] | 2931 x gelesen | ||
Meine Rede - wenn ich dann noch quittieren lasse, kann ich sofort noch entsprechend nach alarmieren. Und falls zufällig jemand im GH ist ... kriegt der Rest gar nichts mit und darf weiter arbeiten oder Rasen mähen oder sonst was. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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