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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage aus der Führerscheinprüfung? | 30 Beiträge | ||
Autor | Jens8 E.8, Göttingen / Nds | 865361 | ||
Datum | 22.12.2020 18:29 MSG-Nr: [ 865361 ] | 2687 x gelesen | ||
DAS ist klar, §1 gilt immer. Nur heißt Blaulicht & Musik: Platz da... Das Blaulicht keine Alternative zum GMV ist, sollte klar sein! Was ist aber, wenn bei de Züge Blaue Musik an hätten? Reißverschlussverfahren? :-) In diesem Fall war die Pol als Kolonne unterwegs, sieht man recht deutlich auch an die Sicherungsposten an der Kreuzung. Das wäre bei einer Alarmfahrt unwahrscheinlich. Blaue Flaggen sind in der Kolonne nicht mehr modern? (meine aktive Zeit bei den Blauen ist schon etwas her... damals gab es die noch (allerdings schon damals nicht bei der Fw) und wir funkten noch analog :-) Gruß JE | ||||
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