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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | PKW aus Straßengraben bergen | 35 Beiträge | ||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 866501 | ||
Datum | 06.02.2021 18:25 MSG-Nr: [ 866501 ] | 4593 x gelesen | ||
Als Aufgabe der FW sehe ich es nicht. Aber aufgrund des angekündigten Unwetters kann es ja durchaus zu so einer Alarmierung kommen. Also in dem Fall nur die Einsatzstelle absichern und an dem Abschleppdienst verweisen. Und falls der Fahrzeugführer und/oder die Polizei trotzdem möchte, dass aufgrund einer Flächenlage (wie z.B. dem angekündigten Unwetter mit Schneewehen etc.) das Fahrzeug von uns geborgen werden soll, dann darauf hinweisen, dass es kostenpflichtig ist und für Schäden keine Haftung übernommen wird, richtig? Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sabrina M. [06.02.21 18:26] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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