Rubrik | Techn. Hilfeleistung |
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Thema | PKW aus Straßengraben bergen | 35 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen | 866520 |
Datum | 07.02.2021 09:12 MSG-Nr: [ 866520 ] | 3482 x gelesen |
Feuerwehr
Feuerwehr
Geschrieben von Sabrina M.wenn die Polizei es gerne möchte, da Abschlepper alle unterwegs sind
Wenn die Polizei das gerne hätte, dann soll sie diesen Wunsch doch bitte in Form eines Amtshilfegesuchs an die FW richten ;) Dann wäre das eine Amtshilfe für die Polizei, die ist genauer im §5 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt.
Dort steht auch, wann man als ersuchte Behörde, in diesem Falle die Feuerwehr, die Amtshilfe ablehnen darf.
Geschrieben von §5 des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
3) Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn
1. eine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit wesentlich geringerem Aufwand leisten kann;
2. sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;
3. sie unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde durch die Hilfeleistung die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben ernstlich gefährden würde.
Die Bergung eines PKW dürfte keine der Bedingungen erfüllen, somit leistet die FW die Amtshilfe und birgt den PKW.
Geschrieben von Sabrina M.Würdet ihr, wenn die Polizei noch nicht vor Ort ist, nur eine Fahrspur entsprechend absichern und der Verkehr muss sich selber an den Einsatzstelle vorbei lenken oder aus Sicherheitsgründen komplett absperren?
Ich sichere und sperre die Einsatzstelle soweit ab, dass meine Mannschaft dort gefahrlos arbeiten kann. Wie und ob der Verkehr dann dort vorbei kommt ist für mich erstmal sekundär relevant.
Gruß,
Florian
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Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Kommune.
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