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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Neufassung des DGUV Grundsatzes Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr | 19 Beiträge | ||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 866985 | ||
Datum | 17.02.2021 12:36 MSG-Nr: [ 866985 ] | 2302 x gelesen | ||
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Ich habe eine Frage hierzu. In der DGUV 305-002 steht folgendenes: Der Prüfbericht soll die Unterschrift eines sachkundigen Prüfers (z.B. Lehrgang "Gerätewart" für einige Gerätschaften) und den Leiter einer Feuerwehr oder dessen Bevollmächtigten beinhalten. Theoretische und fiktive Frage dazu: Ortsbrandmeister und Gerätewart (inkl. dem notwendigen Lehrgang) sind vorübergehend eine Person. D.h. der OrtsBM würde als Prüfer unterschreiben. Da er dann nicht auch noch als Leiter der Feuerwehr unterschreiben kann, würde der stellv. OrtsBM diese Unetrschrift leisten, passt das so? Zweite Frage: Kann/Darf ein Prüfer, der die Prüfungen gemeinsam mit einem ausgebildeten GW durchgeführt hat, aber (noch) keinen GW-Lehrgang besitzt, auch noch als dritte Person (bzw. zweiter Prüfer) neben den ausgebildeten Prüfer und OrtsBM unterzeichnen? Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Sabrina M. [17.02.21 12:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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