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Thema | Fremd-Nutzung Zufahrt / Platz vor Feuerwehrhaus - war: Feuerwehrgerätehaus in ... | 33 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 868541 |
Datum | 10.04.2021 11:13 MSG-Nr: [ 868541 ] | 3690 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo,
Geschrieben von Thomas M.Die Ortsgemeinde hat aber bei Bauanträgen (allgemein) ein Mitspracherecht...
Das Mitspracherecht der Ortsgemeinde beschränkt sich aber in Form eines Vetos rein auf die Erschließung. Für mehr ist die Ortsgemeinde nicht zuständig, insbesondere wenn die VG bereits Besitzer des Grundstücks ist. Die Ortsgemeinde kann zwar bedenken äußern, hat aber lediglich ein Recht, den Bau aufgrund nicht sichergestellter Erschließung des Grundstücks (Straße, Wasser, Abwasser) abzulehnen. Wenn auf dem Grundstück schon eine Schule steht, Abwasser- und Wasseranschlüsse für das Grundstück prinzipiell da sind, besteht da eigentlich keine Möglichkeit, den Bau zu blockieren.
Immer wieder schön finde ich die Argumente, die man dagegen sucht, wie im Bericht der Schulleiterin. Die Schüler sind durch die Baumaßnahme abgelenkt. Ok, dann darf also an und um bzw, im Blickfeld von Schulen ab sofort nirgends mehr irgendwas gebaut werden. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Und die Gefahr beim Ausrücken der Feuerwehr. Da dürfte die Gefahr durch die vielen Eltern, die jedes Kind einzeln mit dem Auto zur Schule fahren, ungleich größer sein.
Gruß,
Michael
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| 10.04.2021 10:59 |
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Thom7as 7M., Burgen (Mosel) |
| 10.04.2021 11:13 |
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Mich7ael7 W.7, Herchweiler | |