Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Paderborn: Drehleitern sind Mangelware | 89 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 869159 |
Datum | 05.05.2021 06:36 MSG-Nr: [ 869159 ] | 1954 x gelesen |
Infos: | 04.05.21 FW-Forum: Der nächste Versuch, das TLF 16/25 auferstehen zu lassen 04.05.21 FW-Forum: TLF 16/25 04.05.21 FW-Forum: Ersatz für TLF 16/25 04.05.21 FW-Forum: Löschstaffelfahrzeuge 04.05.21 FW-Forum: TLF 3000 mit Staffelkabine 04.05.21 FW-Forum: Gruppenkabine noch zeitgemäß?
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Geschrieben von Tobias R.Nennt sich Hilfsfrist. Stimmt aber das HLF hast du doch das Sonderfahrzeug kommt später. Hilfsfrist definiert sich doch nicht bis jeder MTW da ist sondern beschreibt die Zeit bis zur ersten Maßnahme und ggf das zweite Fahrzeug. Das kann das Norm HLF locker halten. Ich habe nicht von Zentral gesprochen sondern der Erstangriff und die Hilfsfrist bleibt bei der betreffenden Gemeinde und Spezielgerät wird so im Kreis vereteilt das es nahezu überall zur gleichen Zeit hin kommt also vlt 3 RW und 4 TLF bei 10 oder 12 Gemeinden. Geschrieben von Tobias R.wenn die ersten Klemmer in ihrem E-Auto sitzen und die Kiste brennt.... da nützt das TLF auch erstmal nix Brandschutz kann das HLF auch und durch die Anwesenheit eines TLF geht der Akkubrand auch nicht von alleine aus. Da ist der Faktor Zeit der technischen Rettung viel entscheidender als ein Unterschied von x l Wasser. Das wird auch bei einem konventionellen Auto eine Sofortrettung.
Die Löschwasserentnahme nach DVGW hat aber mit einer Arbeitsrechtlichen Gefährdungsbeurteilung nun mal gar nicht zu tun. Gefährdungsbeurteilungen kommen aus dem Arbeitsschutz und das betrifft nur eigenes Personal! Also Wie schütze ich meine Mannschaft gegen herunterfallende Dachziegel zum Beispiel. Nicht wie Schütze ich das Trinkwasser gegen Eintrag. Richtig ist in der neuen DGUV steht es erstmal deutlich drin wer was zu tun hat und das ist die Gemeinde als quasi Arbeitgeber. Gefährdungsbeurteilungen muss die auch fürn Bauhof machen oder für die Putzfrau vom Büro des Bürgermeisters, wenns das eingene Personal ist. Für viele Gefährdungen haben wir zum Glück die FwDV grad die 1 nimmt da eine Menge Kleinkram ab. Für PSA gibt es auch sehr gutes Material man muss sich nur mal mit beschäftigen. aber das ist eigentlich Sache der Gemeinde nicht der Feuerwehr. Nebenbei die UK ist Arbeitgeber finanziert und eine Versicherung die kann und darf auch mal Versicherungsbedingungen aufstellen macht auch die PKW Haftpflicht. Was ist so schwer dran sich dran zu halten und ein wenig die eigenen Prozesse nachzubetrachten das ist weniger aufwand als es im ersten erstaunten Moment ausschaut. Ach ja und wir vergessen nicht das immer noch im Gesetz steht Verbotswidriges handeln schließt den Versicherungsfall nicht aus.
Die FwDV 10 beschreibt nicht nur das Tragen der Leiter sondern es geht wohl eher um gescheites Aufstellen der selbigen (ach huch da ist grad ne Gefährdungsbeurteilung an uns vorbei gelaufen) Wie stellt Feuerwehr das denn auf einer am Leiterfuß und 2 drücken das in die Höhe. Da haben wir grad Sicherheit gehabt damit die sich nicht wegdreht und umfällt in der Hektik. Wäre auch cool wenn da einer am Fenter steht und schreit den zu beschäftigen und die leiter wird mit 2 aufgestellt.
Geschrieben von Tobias R.Auch hier muss ich korrigierend eingreifen: bitte einmal mit den Zeug beschäftigen und nicht irgendwas behaupten. Unter Verantwortungen (§3) sind direkt die Führungskräfte aufgeführt. Und dass ist auch der "kleine" Truppführer (im übrigen auch so in der FwDV 2 beschrieben)und das nicht nur im Einsatzfalle sondern generell. Dass man da nur auf den HVB zeigen muss, ist schlicht falsch!
Ja das ist erstmals da drin. Es macht einfach mal klar was für eine Verantwortung für seine Mannschaft der Fahrzeugführer hat. Und das er nachdenken soll was er für Entscheidungen trifft. Er ist die Sicherheit das ist übrigens in der FwDv 7 auch ganz eindeutig gleich und die ist aus 2007. Aber der Bau und Betrieb von Arbeitsmitteln ist nunmal Sache der Arbeitgeber der hat die Rahmenbediungungen zu schaffen. Das es nur den HVB betrifft habe ich nicht behauptet bei mir steht " DGUV 49 schreibt viel der Unternehmer hat" nicht das nur der Unternehmer hat.
Geschrieben von Tobias R.Und wer hat den behauptet, dass die 49 für hauptamtliche Kräfte zuständig ist?
Du hast zum Rundumschlag wer alles in Normgremien sitz und über Fahrzeuge entscheidet über Landeskonzepte nur noch mit Grossfahrzeugen bis über die UK alle über einen Kamm gerissen was doch alles so doof ist und wer da Einfluss hat war das für die Dguv nicht der Fall?
Geschrieben von Tobias R.mit Landeskonzepten, die eigentlich nur noch Großfahrzeuge vorsehen und mit Lobbyarbeit, die gerade aus Sicht von Freiwilligen nur noch Unbehagen auslösen (wie zum Beispiel die 49 mit Gefährdungsbeurteilungen, deren Tragweite weite Teile selbst don Führungen der FF noch nicht erfasst haben oder ganz aktuell die FWDV 10 mit wahnwitzigen Personalansätzen, die wohl nur dazu dienen (kätzerische Mutmassung meinerseits), auch den noch einen Schlauchtrupp in der hauptamtlichen Wache als Personalschlüssel besetzt zu bekommen). Oder wie soll man das hier deuten?
Greets Sven
Meine Meinung und nix anderes.
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Geändert von Sven R. [05.05.21 06:43] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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