Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Paderborn: Drehleitern sind Mangelware | 89 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 869167 |
Datum | 05.05.2021 13:23 MSG-Nr: [ 869167 ] | 1801 x gelesen |
Infos: | 04.05.21 FW-Forum: Der nächste Versuch, das TLF 16/25 auferstehen zu lassen 04.05.21 FW-Forum: TLF 16/25 04.05.21 FW-Forum: Ersatz für TLF 16/25 04.05.21 FW-Forum: Löschstaffelfahrzeuge 04.05.21 FW-Forum: TLF 3000 mit Staffelkabine 04.05.21 FW-Forum: Gruppenkabine noch zeitgemäß?
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Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Unfallkasse
Geschrieben von Tobias R.Hilfsfrist bezieht sich auf, wenn die BBP nach jetziger Sprechart aufgestellt ist, nicht nur auf das Eintreffen irgendwelcher Kräfte mit Gerät, sondern bezogen auf das Gefahrenprotential auf adäquarte Massnahmen. Und dazu gehört sehr wohl die Überlegung, was wo vorhanden sein muss. Das Grundsatzzenario ist aber immer noch der Kritische Wohnungsbrand mit Menschenrettung und nicht Industrienalage XY als Störfallbetrieb. Da sind die Anforderungen klar anders aber dafür muss auch nicht Jeder alles haben und können. Aus diesem Papier des IDF NRW findet sich im Anhang 6 dazu folgendes Geschrieben von ---IDF NRW --- Die Hilfsfrist umfasst nur solche Zeiten, die von der Feuerwehr direkt beeinflusst werden
können. Allerdings kann die Hilfsfrist nur im Kontext des verfügbaren Zeitintervalls vom
Schadenseintritt bis zum Abschluss der erforderlichen Erstmaßnahmen (in der Regel der
Menschenrettung) verantwortungsvoll festgelegt werden. Also ist die Hilfsfrist oder meinetwegen auch mehrere erstmal nur die Zeit die Ersten Maßnahmen durchzuführen. Nicht Betrieb XY vor Totalverlust zu bewahren. Also kann ich auch TLF oder Sonderlöschmittel von anderen Städten oder von den Kreisen da it reinplanen aber nicht in die Hilfsfrist sondern in den Objektbedarf.
Geschrieben von Tobias R.Das behauptet auch keiner. Aber sehr wohl mit der Fahrzeugbeschaffung. Durch die Vorgaben der Trinkwasserhygiene wird das Netz immer mehr nur für Trinkwasser und immer weniger als Löschwasser herangezogen. Mit allen Problemen die es mit sich bringt. Wir werden zukünftigt, da bin ich mir sicher, mehr Hapseln an Autos sehen und auch mehr Wasser. Un das das genau aus diesen Gründen...
Ja das ist aber erstmal das Problem der Gemeinde und sekundär das der Feuerwehr. Alles andere kann über die Brandschutzdienststelle auch auf die Betreiber des Objekts abgelegt werden. Ja das ist auch was mit Stadtentwickliung und Gewerbe und so was aber da ist der §3 im BHKG schon passend zu. Im übrigen hier sind noch aus der Fachempfehlung Löschwasser
Information der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und
des Deutschen Feuerwehrverbandes in Abstimmung mit dem DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.
Nebenbei die kleinste Kategorie sind 800l/min das kannst bei Langeweile mit TLF 4000 und Anfahrt von sagen wir mal 10 Minuten eine Strecke plus Nachfüllen mal rechnen da hilft das eine Auto auch nicht wirklich. Und 1 oder 2 2000l Werfer oder Wenderohre dauerhaft Anzupendeln wird dann noch sportlicher.
Geschrieben von Tobias R.Wie viele Gefährungsbeurteilungen gibt es den bei Euch in Brakel? Abgesehen von den GHs und ggf. der Hygienelage? Und sind diese dann auch korrekt verfasst, so nach DGUV?
Keine Sorge die gibt es das ist auch gar nicht so schwer. Außerdem ein laufender Prozess der immer mal wieder angepasst werden muss daher ist die schiere Anzahl davon kein Belag dafür sich damit mal beschäftigt zu haben. Nebenbei eine Gefährdungsbeurteilung bedarf keineswegs einer nach DGUV wie auch immer gearteten Formtabelle das ist nirgens auch nur ansatzweise gefordert, Klar ich kenne die diversen Handlungshilfen und ja damit kann man selten was konkret anfangen, weil Feuerwehr da echt sehr komplex ist mit vielen Gefährdungen gleichzeitig.
Geschrieben von Tobias R.Hast du schon mal eine Mufu in Händen gehabt? Wie wurde es den in den zwanzig Jahren seit Normung gehandhabt Hab ich und stell dir vor dazu gibts ne Bedienungsanleitung die bezieht sich auf die FWDV 10 und weiter unten steht sogar noch was zum Tragekräfteansatz 8.1 Vor- und Zurücknahme der dreiteiligen Multifunktionsleiter erfolgt durch 2
Personen. Dabei wird die Leiter an den Holmen gefasst und mit gestrecktem Arm getragen
Die sechsteilige Multifunktionsleiter wird mit 4 Personen getragen. Dabei werden die beiden zusammengelegten Leitern übereinandergelegt und jeweils an den äußeren Sprossen der unteren Leiter mit gestrecktem Arm getragen. Das geht da sogar ganz ohne FwDV 10 und huch da sinds sogar 4 oder 2 Trupps. Ach übrigens in dem Ding ist die Gefährdungsbeurteilung gleich mit drin Kapitel 3 und 4.
Geschrieben von Tobias R.Deine Einsortierung der "Feuerwehrhäuptlinge..." verdeutlichen es doch....
Nein liebe Wehrführer macht eure Hausaufgaben und was nich euer Bereich ist, bindet es euch nicht zusätzlich an die Knie. Die DGUV 49 ist da schon sehr hilfreich nur lasst euch doch nicht immer breitschlagen alles ehrenamtlich nebenbei zu machen. vor allem nicht alleine! Darum gehts es. Nutzt das was andere schon an Erfahrungen haben nutzt die Hilfen die da sind. Arbeitsschutzrecht ist nunmal Aufgabe der Kommune nicht der Feuerwehr und lasst die Bürgermeister das wissen. Was die draus machen ist ihr Ding und die Aufsichtspersonen der UK haben auch einen Beratungsauftrag also ruft die an wenn´s da klemmt und lasst die rauskommen damit kann man auch Sachen klären. Geschrieben von Tobias R.und selbst Sicherheitsbeauftragte (wenig verwunderlich) sich damit schwer tun Das schreib ich jetzt hier weils einfach besser passt: Sicherheitsbeauftragte sind nicht dazu da die Aufgaben der Gemeinden zu übernehmen sie sind maximal Schnittstelle zwischen den Feuerwehrangehörigen und der Gemeinde und sind als Ansprechpartner der Versicherten und Hinweisgeber an die Unternehmer zu sehen und beratend und nicht irgendwie entscheidend für irgendwelche Gefährdungsbeurteilungen das bleibt schon da wo es hingehört im Rathaus.
Greets Sven
Meine Meinung und nix anderes.
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