Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Paderborn: Drehleitern sind Mangelware | 89 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8 R.8, Salzkotten / NRW | 869171 |
Datum | 05.05.2021 14:43 MSG-Nr: [ 869171 ] | 1679 x gelesen |
Infos: | 04.05.21 FW-Forum: Der nächste Versuch, das TLF 16/25 auferstehen zu lassen 04.05.21 FW-Forum: TLF 16/25 04.05.21 FW-Forum: Ersatz für TLF 16/25 04.05.21 FW-Forum: Löschstaffelfahrzeuge 04.05.21 FW-Forum: TLF 3000 mit Staffelkabine 04.05.21 FW-Forum: Gruppenkabine noch zeitgemäß?
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Feuerwehrdienstvorschrift
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Unfallkasse
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Nebenbei eine Gefährdungsbeurteilung bedarf keineswegs einer nach DGUV wie auch immer gearteten Formtabelle das ist nirgens auch nur ansatzweise gefordert, Doch, sind sie. Es müssen Mindestkriterien erfüllt werden, wie sie in 311-002 zu finden sind.
Geschrieben von Sven R.Hab ich und stell dir vor dazu gibts ne Bedienungsanleitung die bezieht sich auf die FWDV 10 und weiter unten steht sogar noch was zum Tragekräfteansatz 8.1 Vor- und Zurücknahme der dreiteiligen Multifunktionsleiter erfolgt durch 2
Personen. Dabei wird die Leiter an den Holmen gefasst und mit gestrecktem Arm getragen
Die sechsteilige Multifunktionsleiter wird mit 4 Personen getragen. Dabei werden die beiden zusammengelegten Leitern übereinandergelegt und jeweils an den äußeren Sprossen der unteren Leiter mit gestrecktem Arm getragen. Das geht da sogar ganz ohne FwDV 10 und huch da sinds sogar 4 oder 2 Trupps. Ach übrigens in dem Ding ist die Gefährdungsbeurteilung gleich mit drin Kapitel 3 und 4.
Das ist nicht korrekt: Was in der Bedienungsanleitung steht, ist hier egal. Es ist die FwDV 10 bindend. und die unterscheidet auch nicht in der unterschiedlichen Nutzung. Darüber kann man sich aufregen, ist aber so.
Geschrieben von Sven R. Arbeitsschutzrecht ist nunmal Aufgabe der Kommune nicht der Feuerwehr und lasst die Bürgermeister das wissen. Was die draus machen ist ihr Ding und die Aufsichtspersonen der UK haben auch einen Beratungsauftrag also ruft die an wenn´s da klemmt und lasst die rauskommen damit kann man auch Sachen klären.
Es wird nicht richtiger, wenn man es zigmal wiederholt, §3(3) regelt klar das Verhältnis der Feuerwehr zur Einhaltung. Das Konstrukt der DGUV einfach über die Feuerwehr zu stülpen, halte ich nach wie vor für einen ungünstigen Weg. Die UK weiss sehr wohl, was alles schiefläuft, es macht IHMO überhaupt keinen Sinn, für jede Feuerwehr und die sehr vergleichenden Anwendungsfälle alles neu auszurollen zu lassen. Das Kostet Geld, Zeit und bringt Unsicherheiten, auch wenn viele meiner beruflichen Zunft damit Ihr Geld verdienen....
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