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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Oberharz: Streit um trockene Totholz-Wüste | 38 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 870130 | ||
Datum | 05.07.2021 10:13 MSG-Nr: [ 870130 ] | 810 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Thomas E. Wo ich herkomme, gab es das Hüterecht, man trieb Schweine in den Wald und sie fraßen was ihnen schmeckte. Das Laubrecht, man "erntete" das gefallene Laub im Herbst um Strue für die Ställe zu bekommen und das Holzrecht man durfte Holz sammeln, bzw. das Oberholz gefällter Bäume nutzen. Diese Rechte wurden im frühen Mittelalter gewährt um überhaupt eine Besiedelung möglich zu machen. Die ersten beiden Rechte wurden in den 50er Jahren abgelöst. Ähnlich war es über Jahrhunderte im gesamten Heiligen Römisches Reich in unterschiedlichen Formen, Waldordnungen etc. geregelt. Für meine Heimat beispielsweise " Hier " kurz und gut beschrieben. Das Holzrecht wird weiterhin gerne genutzt. hier dito. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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