Endlich mal ein Thema, bei dem ich in die vollen hauen kann :-)
Zuerst einmal, (USB) Netzgeräte sind Prüfpflichtig, ich habe in den letzten Wochen mehr als 100 im Rahmen der Prüfung in den Händen gehabt, von denen ich 3 ausgesondert habe. Die üblichen Fehler bei Netzteilen sind ohne Wertung:
- Geräte für die ein Rückruf existiert (Apple!)
- Die Steckkontakte (230V) beweglich
- Steckkontakte verbogen
- Leitung beschädigt (verbrannt/geschnitten/gequetscht)
- Gehäuseschäden
- Knickschutz defekt
- Flüssigkeitseindringen
- Offenbare Überhitzung
- Betriebsmittel für diese Arbeitsstelle falsch ausgewählt
- Falsch zusammengebaut
- Gerät ist nicht Zulassungsfähig
Durchfaller, wegen der Messung, bei aktuell etwa 1500 Geräten genau eins! Und selbst da hätte man drüber reden können. Haben aber bei gleichen Geräten neun einen sehr guten Wert und eines ist an der Grenze zum Durchfaller, verweigere ich die Plakette. Das komuniziere ich bereits im Vorfeld offen und war noch nie das Problem.
Wenn du ein solches Gerät in der Hand hast, säge es mal durch und schau mal, ob die Spannungen sauber getrennt sind. Ich habe da schon mein blaues Wunder erlebt. Da sind unter dem Gleichrichter (230V) Leiterbahnen für die 5V Versorgung durchgeführt. Nein, kein Chinakracher, sondern ein Premiumhersteller für u.a. Drucker.
Die USB Leitungen sind nicht Prüfpflichtig, da von diesen keine Elektrische Gefahr ausgehen kann. Bei höhen Strömen, und für die mechanischen Gefahren, ist die Notwendigkeit der Prüfung durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Wenn du die
Geschrieben von Alexander H.DGUV 3
Zitierst, befasse dich bitte auch mit dem ganzen Kram drum herum. VDE 0700 und viele andere. Daneben ein wenig Logik, ein bisschen mehr Fachwissen um den Aufbau der Geräte und gar nicht so selten, ein Anruf beim Hersteller.
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