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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 876505 | ||
Datum | 09.05.2022 09:57 MSG-Nr: [ 876505 ] | 2143 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas K. Geschlossener Verband und Flaggen dazu kennt die StVO ja auch schon seit Jahrzehnten. Nein, die STVO kennt keine Flaggen. Wie in der Bachelorarbeit auf der dieser Thread beruht nachgewiesen wurde wären Flaggen auch nicht ausreichend weil sie von der rechten Fahrzeugseite nicht zu sehen sind. Ich frage mich anders herum wieso die Flaggen da (wieder) drin sind. - Die Kenntlichmachtung durch Beleuchtung und Fahrweise ist ohnehin notwendig um von rechts gesehen zu werden - einzig die grüne Flagge hat einen Informationsgehalt - Die Flaggen sind laut ( und erhöhen den Kraftstoffverbrauch) | ||||
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