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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafen für zu schnelle Einsatzfahrten drohen was heißt das für die Feuerwehr? | 35 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 877333 | ||
Datum | 30.06.2022 15:54 MSG-Nr: [ 877333 ] | 987 x gelesen | ||
Ganz nicht Absatz 8 Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Eine zur hohe Geschwindigkeit kann dem entgegen stehen oder auch andere Fahrweisen. Und es ist ja durchaus Einsatzfahrern schon eine Teilschuld bei Unfällen zugesprochen worden. | ||||
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