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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | ERHT mit DLK | 3 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 878064 | ||
Datum | 03.08.2022 06:20 MSG-Nr: [ 878064 ] | 1502 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Gibt es Regelwerke oder (außerhalb von BW?) weitere Definitionen von ERHT die so eine Erweiterung beschreiben Es gibt noch die Empfehlung der AGBF. Zitat:"Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen (ERHT) Grundtätigkeit nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV 1). Sie kennzeichnet das Auf- und Ablassen einer Rettungslast ohne Retterbegleitung unter der Verwendung des Gerätesatzes Auf- und Abseilgerät (DIN EN 14800-16) und dem Gerätesatz Absturzsicherung (DIN EN 14800-17)." Geschrieben von Henning K. Offen bleiben dabei ja noch die Punkte Notwendigkeit bzw. Fehlen der Kranführer-Ausbildung Zitat:"Ferner stellte Jörg heraus, dass sofern eine Drehleiter im Lasthebeeinsatz genutzt werden soll, die Bedienmannschaft eine entsprechende Zusatzausbildung nach dem DGUV-Grundsatz 309-003 haben muss" https://www.drehleiter.info/mit-drehleitern-lasten-heben-aber-sicher Sobald also eine (Rettungs)last verfahren wird, braucht man eine Zusatzausbildung. Geschrieben von Henning K. Begleitung des Patienten. Auch das schließt sich nach der Definiton der AGBF eindeutig aus. Keine Begeleitung des Patienten, sobald man den Patienten begleitet wird aus der ERHT eine SRHT. | ||||
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