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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Radfahrerin bei Unfall mit Lastwagen lebensgefährlich verletzt | 127 Beiträge | ||
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 880034 | ||
Datum | 08.11.2022 17:28 MSG-Nr: [ 880034 ] | 1707 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, "Ja": § 240 StGB - Nötigung. Wird mittlerweile auch reihenweise durch die Gerichte so abgeurteilt: Bericht rbb In Bayern wird da auch mal robuster vorgegangen: Link zur Süddeutschen ...wegen angekündigter Forstsetzung der Beteiligung an Straftaten wurde gegen 12 Versammlungsteilnehmer ein 30-tägiges Polizei-Gewahrsam angeordnet. Beabsichtigte Straftat: Nötigung Die "Abseiler", die sich im Zuge der IAA in München von Brücken abseilten, stehen vorm Schöffengericht in Fürstenfeldbruck wegen Nötigung in 1.296 Fällen vor Gericht. Möglicher Strafrahmen: 4 Jahre Haft (zugegebenermaßen komplett unwahrscheinlich, soll aber einschüchternd wirken) Link zur AZ Und in Hessen "durfte" eine Abseilerin die Einsatzkosten der Polizei, wenigstens zum Teil, tragen - ~ 14.000,- hessenschau ..ich glaub des reicht erstmal ;-) Gruß Nils | ||||
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