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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schadensersatz nach einer Asbestfreisetzung während eines Brandes | 17 Beiträge | ||
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 880328 | ||
Datum | 23.11.2022 19:38 MSG-Nr: [ 880328 ] | 986 x gelesen | ||
Moin aus Emden! Die meisten (oder alle?) Landesbrandschutzgesetze bestimmen Kostenersatzansprüche im Rahmen von Gefährdungshaftungen, Betriebsgefahren o.ä. Warum soll der gemeine Steuerzahler den Feuerwehreinsatz bezahlen, wenn es dafür eine Versicherung gibt? Das ist doch gar nicht einzusehen. Zahlreiche Verwaltungsgerichtsurteile enthalten genau solche Feststellungen. Asbestfreisetzungen sind durch Gefährdungshaftungsversicherungen abzudecken. Wer eine Versicherung hat kann sich glücklich schätzen. Wer keine Versicherung hat haftet eben mit seinem Privatvermögen. Man muss dann nur seinen Anspruch privatrechtlich durchsetzen. Ob das immer klappt sei dahingestellt. Ob das jede Feuerwehr möchte, muss der jeweilige HVB vorgeben. Glückauf Bernd Lenz | ||||
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