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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881422 | ||
Datum | 19.01.2023 09:44 MSG-Nr: [ 881422 ] | 1734 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Nö. Jaja, ... Begründung mit 4 Buchschtaben. = Is so, gell? Glaub was du willst. Bayern legt die SoSi Rechte halt sehr zurückhaltend aus. Kannst du jetzt gutheißen, dich darüber aufregen oder sonst etwas. Spielt keine Rolle. Selbst besondere Führungsdienstgrade dürften eigentlich nicht zu einem kleineren Einsatz mit Blaulicht fahren. Denn auch diese fallen erstmal perse nicht unter den SoSi Berechtigten. Erst über die "Öffnungsklausel" wenn sie die Einsatzleitung bzw Abschnittsleitung bei besonderen Einsätzen übernehmen. | ||||
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