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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881423 | ||
Datum | 19.01.2023 10:18 MSG-Nr: [ 881423 ] | 1760 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Glaub was du willst.Danke, gerne. Ich glaube z.B., wenn du hier rechtliche Abhandlungen präsentierst, ist vielleicht der humoristische Faktor nicht selten größer als die Trefferquote bei den dargelegten Zusammenhängen und Interpretationen. So womöglich auch hier in diesem Fall. Aber versuchs doch gerne nochmal: Das war deine Behauptung: Geschrieben von Alexander H. In Bayern darf eine Feuerwehr ohne genehmigte First Responder Einheit nicht mal zu einem Einsatz mit Sondersignal fahren, sofern die ILS ausnahmsweise mal ein HLF zur Reanimation alarmiert.Das war dann auf Nachfrage der Versuch einer Begründung. Bitte versuche doch nochmal, der versammelten Unwissenheit hier die Frage zu beantworten: Was hat das eine denn nun mit dem anderen zu tun? Und was hat eigentlich z.B. der letzte Satz von Punkt 4.7 VollzBekBayFwG zu bedeuten? Oder eben zusammengefasst: Nö. Einfach nur nö. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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