News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881431 | ||
Datum | 19.01.2023 11:57 MSG-Nr: [ 881431 ] | 1679 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin D. aber wenn mir als Besatzung eines Feuerwehrfahrzeuges eine Leitstelle oder Einsatzleitung den Einsatzauftrag übermittelt, in die Mittelfeldstraße 30 zu einem FR - Einsatz zu fahren.... Also in Bayern ist die Leitsstelle schonmal perse nicht weisungsbefugt. Wie das in NRW ist keine Ahnung. Geschrieben von Martin D. Habe ich doch per se einen Auftrag im Rahmen meiner hoheitlichen Aufgaben, oder? Auch wenn dir die Leitstelle einen Auftrag gibt, ist der perse nicht hoheitlich. Und Rettungsdienst, Erste Hilfe etc ist nunmal keine hoheitliche Aufgabe, dies wurde vom EuGH so geurteilt und dadurch fällt perse die Sonderrechte aufgrund von StVO§ 35 (1) komplett raus. Geschrieben von Martin D. Denn irgendwer wird mir ja aufertragen, diese Erste Hilfe zu leisten. Das macht der Gruppenführer ja selten, weil er im Himmel einen Sternenschweif sieht... Es sagt ja niemand das du keine Hilfe leisten kannst oder darfst. Es geht nur darum das Blaulicht einzuschalten und über rote Ampeln etc zu fahren. Sicher kann man immer irgendwas argumentieren und zusammenkonstruieren. Rechtfertigender Notstand etc bla bla. Aber da wirds gerade in so einem Fall schon sehr schwammig oder nochmal, kann man Erste Hilfe nur leisten mit Blaulicht. Und ich gehe mal davon aus, das sich der Gesetzgeber mit der Unterteilung von Absatz 1 und 5 des Paragraphen 35 StVO etwas gedacht hat. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|