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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 881493 | ||
Datum | 20.01.2023 21:24 MSG-Nr: [ 881493 ] | 1256 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. hier hätte ich definitiv die Polizei in der Pflicht gesehen Geschrieben von mich an dich Wenn du jetzt schreiben willst, das macht doch eh die Polizei: Jein (für RLP), aber: Problem verstanden...;-) Vereinfacht: Für so manches, was anderenorts diskussionslos Polizei ist, gibt es im Lande der kommunalen Selbstvergewaltigung den "kommunalen Vollzugsdienst", und nur da, wo der dazu eigentlich gar nicht ausreichend aufgestellt ist (was geschätzt 80-90% der Kommunen betrifft), kommt direkt die Polizei. Und nochmal: Es geht um Sondersignal für eben den Kommunalen Vollzugsdienst, nicht für "das Ordnungsamt". Wenn die Medien den Begriff hier bringen, ist das nur so wie eben Löschzug für Löschfahrzeug genommen wird. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Geändert von Sebastian K. [20.01.23 21:28] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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