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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung Argumentation NEA Stromerzeuger | 108 Beiträge | ||
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 881528 | ||
Datum | 22.01.2023 08:22 MSG-Nr: [ 881528 ] | 2585 x gelesen | ||
Und habt damit mit hoher Wahrscheinlichkeit einen potentiell tödlichen Fehler eingebaut. Der Staatsanwalt wird sich dann den greifen der das Aggregat angestöpselt hat und/oder in zweiter Reihe den der die Einspeisung gebaut hat. Ist diese Aussage haltbar? Ich hoffe nicht. Wir haben im Feuerwehrhaus von einem Elektrofachbetrieb eine Einspeisesteckdose (galvanische Trennung) einbauen lassen. Diese Dose hat drei Schalterstellungen: eins, null und zwei. Eins bedeutet den Normalbetrieb, d. h. der reguläre Strom wird vom Energieversorger eingespeist. Schalterstellung null bedeutet keine Stromeinspeisung. Schalterstellung zwei bedeutet Einspeisung durch ein externes Aggregat. Im Bedarfsfall tragen wir ein Notstromaggregat nach draußen. Dort wird das Aggregat über einen mitgelieferten Erdungsspieß geerdet. Die Dose (galvanische Trennung) wird auf Schaltung zwei gestellt. Jetzt wird das Aggregat gestartet und über ein vom Elektrofachbetrieb geliefertes Kabel wird Strom über die Einspeisesteckdose ins Gebäude eingespeist. Das Aggregat und das Kabel werden jährlich geprüft. Wir üben diese Praxis regelmäßig, alle Geräte im Feuerwehrhaus funktionieren, noch ist nichts kaputtgegangen. Alle Feuerwehrleute leben noch. Zudem haben wir das Verfahren mit der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen abgestimmt. Von dort wurden keine Bedenken ausgesprochen. Man kann (eigentlich) nichts falsch machen! Folgerichtig frage ich, wo jetzt der potentiell tödliche Fehler eingebaut ist? Ich hoffe auf erhellende Antworten. Schönen Sonntag wünscht Bernd Lenz Feuerwehr Emden | ||||
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