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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 881538 | ||
Datum | 22.01.2023 14:41 MSG-Nr: [ 881538 ] | 1131 x gelesen | ||
Zusätzlich würde ich noch auf die FwDV 3 verweisen die gilt wohl auch in Bayern. FWDV 3: Hilfeleistung.umfasst Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit. die aus, Unfällen oder ähnlichen Ereignissen entstehen. Er schließt insbesondere das Retten ein. R e t t e n ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch - lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten.. Also irgendwie doch Aufgabe der Feuerwehr. Gruß Daniel | ||||
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