Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Beschaffung Argumentation NEA Stromerzeuger | 108 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 881587 |
Datum | 24.01.2023 08:41 MSG-Nr: [ 881587 ] | 1834 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Tragkraftspritze
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
Geschrieben von Henning K.Ich hatte die VDN-Richtlinie so verstanden, dass das Aggregat einen herausgeführten Sternpunkt haben muss, der niederohmig (16²-Leitung?) mit dem Gebäudeerder zu verbinden ist. Für diese Verbindung wurde hier im Forum die Forderung nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft vor jeder Inbetriebnahme aufgestellt.
Davon steht in der DIN TS 14684 nichts. Dort ist die Brücke vom N (Sternpunkt) auf den PE in der Aggregateseitigen Steckdose (1h-Steckdose). Diese Steckdose ist je nach Aggregateleistung auszulegen, ich glaube kaum, dass da einer bei einer 16A-Aggregatesteckdose ein 16mm²-Kabel nehmen wird, das passt irgendwie nicht so ganz. Der Gebäudeerder selbst bleibt unverändert, da wird auch nix zusätzlich angeschlossen. Das Aggregat wird lediglich mit dem entsprechenden Kabel an die vorbereitete Gebäudeinstallation angeschlossen und der gebäudeseitige Schalter wird umgelegt auf Einspeisebetrieb. Wenn die Gebäudeinstallation entsprechend wie in der DIN TS14684 beschrieben vorbereitet ist, funktioniert das problemlos und sicher.
Geschrieben von Henning K.Dort wird unter der Nummer 5.11.2 nichts über den herausgeführten Sternpunkt oder eine gesonderte Erdverbindung gesagt. Es wird "nur" gefordert, dass eine fachgerecht errichtete Einspeisung mit einem bauseitig vorhandenen RCD (dann wohl für alle Stromkreise?!) vorhanden ist und weiterhin das Drehfeld geprüft wird.
Richtig, siehe oben, da wird nix separat geerdet. Wozu auch? RCD ist für alle Stromkreise Pflicht in dem Fall. Und genau weil man da nur den verwechslungssicheren Stecker stecken muss, der nur in eine entsprechend errichtete Anlage passt, braucht es auch keine EFK. Immer davon ausgehend, dass die errichtende EFK sich an die Vorschriften gehalten hat, wovon man halt ausgehen muss. Sonst müsste man ja auch davon ausgehen, dass die EFK auch bei anderen Dingen nicht alles korrekt macht.
Gruß,
Michael
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