Geschrieben von Sebastian K.Bisher ist mir das Zeichen im ländlichen, dörflich bebauten Raum hier bei Wohnbebauung noch nicht aufgefallen, kenne es nur von größeren Gewerbe- bzw. Bürobauten. Gab es da irgendwelche Änderungen, was die Anbringung dieser Zeichen betrifft, oder könnte es da einfach jemand nur zu gut gemeint haben?
Ich hätte 3 Möglichkeiten, die mir adhoc einfallen würden:
- Vielleicht eine Aufstockung/Ausgebautes Dachgeschoss, wo man die Stelle nicht adhoc sehen kann durch die Dachneigung?
- Die restlichen Fenster im OG erfüllen nicht die Anforderung an den Fluchtweg (das bekannte "Fluchtfenster").
- Da hat es jemand vom Arbeitsschutz aus zu gut gemeint?
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