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Strafgesetzbuch
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnfall auf Einsatz-Fahrt29 Beiträge
AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern886206
Datum19.12.2023 22:06      MSG-Nr: [ 886206 ]943 x gelesen

Grüß Dich Sebastian,

wenn das so bei Dir angekommen ist, dann hab ich mich wohl sehr unglücklich ausgedrückt.

Mein eigentliches Ziel war es direkt am Gesetzestext aufzuzeigen, dass es bei kleinen Blechschäden in der Regel reicht kurz stehen zu bleiben und mich zu vergewissern, dass alles ok ist. Anschließend kann ich in aller Regel, gerechtfertigt durch das Sonderrecht (alternativ Notstand) weiterfahren. Ich wollte das nur nicht als bloße Behauptung in den Raum werfen, sondern am Gesetzestext beweisen.

Zugleich wollte ich aber auch darauf hinweisen, dass der § 142 StGB nur ganz ganz wenig von mir fordert und ich das auch in wenigen Sekunden erledigen kann. Was verlangt der denn noch? Die Feststellung meiner Person ("Hallo, ich bin der Hans Huber"), die Feststellung meines Fahrzeuges ("Das ist ein Feuerwehrauto, merken Sie sich bitte das Kennzeichen XY-123"), die Art der Beteiligung ("Ich war der Fahrer des Feuerwehrautos"). Und zwar soll ich das durch meine persönliche Anwesenheit machen und ich soll mich von selber zu erkennen geben. Das ist in Sekunden gemacht, z.B.:

"Hallo, ich bin der Fahrer von dem Feuerwehrauto. Ich sehe, sie haben eh ihr Handy in der Hand, machen sie doch schnell ein Bild von meinem Namensschild auf dem Schutzanzug und dann noch ein Bild von dem Kennzeichen vom Feuerwehrauto. Wir haben einen dringenden Einsatz, um alles andere kümmern wir uns später."

oder z.B. mein Vorschlag einen Zettel zu übergeben. So weltfremd ist der Vorschlag jetzt auch nicht. Fast jeder hat in seinem Privatfahrzeug einen Zettel von der Versicherung mit einem Kärtchen "für den Unfallgegner", auf dem Kennzeichen, Haltername und Versicherung stehen. Größere Spedition und die größeren Paketdienste haben so vorbereitete Zettel stapelweise in den Fahrzeugen (vor allem die, bei denen die Fahrer kein Wort deutsch sprechen, die müssen dann nur den Zettel übergeben und der Unfallgegner ist zufrieden). Auch bei verschiedenen Rettungsdiensten ist sowas üblich und ich kenne auch Polizeipräsidien, die sowas haben. Wobei der Polizist wahrscheinlich seine Visitenkarte griffbereiter hat und da schnell einfach noch das Kennzeichen drauf schreibt.

Der springende Punkt ist ja, wie ich in einem anderen Beitrag geschrieben habe, dass die Polizei jede "Unfallflucht" der Staatsanwaltschaft vorlegen muss, auch wenn sie eindeutig gerechtfertigt ist. Wie die Polizei das genau macht, wird aber in jedem Bundesland bzw. sogar im selben Bundesland von Polizeipräsidium zu Polizeipräsidium anders gehandhabt. Sogar auf der selben Polizeidienststelle kann es vorkommen, dass der eine Polizeibeamte das so macht und der nächste wieder anders. Der eine Polizeibeamte Nimmt die Daten, die er von der Leitstelle und vom Unfallgegner hat, trägt die in die Unfallanzeige ein und schreibt als Sachverhalt kurz und knapp: "Liebe Staatsanwaltschaft, es kam nur zu Blechschaden, die Feuerwehr musste weiter zu einem dringenden Einsatz, das wurde durch uns überprüft und trifft zu. Die nächträgliche Meldung erfolgte unverzüglich. Die Tatbestandsmerkmale des § 142 StGB sind zwar erfüllt, allerdings handelte der Fahrer der Feuerwehr eindeutig gerechtfertigt. Durch die Polizei erfolgen keine weiteren Ermittlungen. Solltest Du lieber Staatsanwalt weitere Ermittlungen wünschen, dann gib bitte Bescheid, ansonsten stell das Verfahren ein." Wenn der Polizist das so abhandelt bekommst Du davon gar nichts mehr mit und bist glücklich.

Woanders geht der Polizeibeamte nach Schema 0815 vor und vernimmt Dich als Beschuldigten bzw. lädt dich zur Beschuldigtenvernehmung vor und sagt Dir da, dass Du Beschuldigter im Strafverfahren bist und Du Dich jetzt äußern kannst und macht mit Dir jetzt eine Vernehmung. Ändert überhaupt nichts an der Sache. Auch im oberen Beispiel bist Du Beschuldigter, der Polizist sagt Dir das aber gleich gar nicht und befragt Dich auch nicht selber (wenn er Dich befragt muss er Dir das nämlich vorher sagen). Das ist nichts schlimmes und da wir alles richtig gemacht haben wird das eh eingestellt. Aber es kann für den ein oder anderen ein Scheißgefühl sein (dem anderen ist das Wurst) jetzt drei Wochen auf den Brief der Staatsanwaltschaft zu warten, dass das eingestellt wurde.

Wenn so Spiegelstreifer bei Euch laufend vorkommen und das immer problemlos läuft, dann würde ich jetzt keinen weiteren Gedanken darüber verschwenden. Don´t touch a running System!

Wenn Ihr aber in der Vergangenheit negative Erfahrungen gemacht habt, dann wollte ich einfach eine alternative Möglichkeit aufzeigen, weil der § 142 StGB ja wirklich nicht viel verlangt.

Wenn Euch die "Paragraphenreiterei" zu viel war, dann tuts mir leid, ich wollte lediglich das was ich behauptet habe auch belegen.

Schönen Gruß und noch eine schöne Vorweihnachtszeit!

Stefan

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