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Strafgesetzbuch
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnfall auf Einsatz-Fahrt29 Beiträge
AutorLars8 J.8, Kaarst / NRW886208
Datum20.12.2023 07:39      MSG-Nr: [ 886208 ]992 x gelesen

Geschrieben von Stefan D.Der springende Punkt ist ja, wie ich in einem anderen Beitrag geschrieben habe, dass die Polizei jede "Unfallflucht" der Staatsanwaltschaft vorlegen muss, auch wenn sie eindeutig gerechtfertigt ist. Wie die Polizei das genau macht, wird aber in jedem Bundesland bzw. sogar im selben Bundesland von Polizeipräsidium zu Polizeipräsidium anders gehandhabt. Sogar auf der selben Polizeidienststelle kann es vorkommen, dass der eine Polizeibeamte das so macht und der nächste wieder anders. Der eine Polizeibeamte Nimmt die Daten, die er von der Leitstelle und vom Unfallgegner hat, trägt die in die Unfallanzeige ein und schreibt als Sachverhalt kurz und knapp: "Liebe Staatsanwaltschaft, es kam nur zu Blechschaden, die Feuerwehr musste weiter zu einem dringenden Einsatz, das wurde durch uns überprüft und trifft zu. Die nächträgliche Meldung erfolgte unverzüglich. Die Tatbestandsmerkmale des § 142 StGB sind zwar erfüllt, allerdings handelte der Fahrer der Feuerwehr eindeutig gerechtfertigt. Durch die Polizei erfolgen keine weiteren Ermittlungen. Solltest Du lieber Staatsanwalt weitere Ermittlungen wünschen, dann gib bitte Bescheid, ansonsten stell das Verfahren ein." Wenn der Polizist das so abhandelt bekommst Du davon gar nichts mehr mit und bist glücklich.

Woanders geht der Polizeibeamte nach Schema 0815 vor und vernimmt Dich als Beschuldigten bzw. lädt dich zur Beschuldigtenvernehmung vor und sagt Dir da, dass Du Beschuldigter im Strafverfahren bist und Du Dich jetzt äußern kannst und macht mit Dir jetzt eine Vernehmung. Ändert überhaupt nichts an der Sache. Auch im oberen Beispiel bist Du Beschuldigter, der Polizist sagt Dir das aber gleich gar nicht und befragt Dich auch nicht selber (wenn er Dich befragt muss er Dir das nämlich vorher sagen). Das ist nichts schlimmes und da wir alles richtig gemacht haben wird das eh eingestellt. Aber es kann für den ein oder anderen ein Scheißgefühl sein (dem anderen ist das Wurst) jetzt drei Wochen auf den Brief der Staatsanwaltschaft zu warten, dass das eingestellt wurde.


Und wenn man es nun mal aus der Praxis heraus denkt: Der Polizeibeamte bekommt von seiner Leitstelle den Auftrag zur Einsatzörtlichkeit A-Straße 25 zu fahren. Dort meldet Leitstelle Florian einen VU-Sachschaden. Das beteiligte Feuerwehrfahrzeug habe dringend weiter gemusst weil einsatz-ganz-wichtig-und-keiner-verletzt und bei es hat Leitstelle Florian über Funk Bescheid gegeben.

Der Schutzbereich des §142 ist die Sicherung der Zivilrechtlichen Ansprüche und soll denjenigen bestrafen, der sich davor drücken möchte. In den Kommentaren steht sogar ausdrücklich, dass genau dies und nicht der Strafanspruch des Staates Sinn des Paragraphen ist.

Zur Einleitung des Strafverfahrens brauche ich mindestens einen Anfangsverdacht - und daran hapert es bei mir schon in dem Fall, wo das beteiligte Feuerwehrfahrzeug über Funk bereits gesagt hat, dass der Unfall bemerkt wurde aber man halt gerade andere Dinge vor hat, als dem §34 Abs. 1 Nr. 1-6 StVO nachzukommen.

Ähnlich wie beim Gelenkbus der Verkehrsbetriebe, der bei einer grottenschlechten Fahrbahn mit Schlaglöchern ins Wanken gerät und aufgrund des Wankens mit der hintersten Kante des Hecks das Gehäuse eines Außenspiegels vom am Rand geparkten Pkw abrasiert. Dazu ist es Dunkel. Der dahinter fahrende Pkw-Führer bemerkt dies, hält den Bus vor der Einfahrt zum Betriebsgelände an und gibt dem sichtlich überraschten Fahrer Bescheid nachdem auf der Fahrt bis dorthin der Pkw-Führer bereits die Polizei informiert hat. Da gibt es die Polizisten die würden direkt wegen §142 StGB einspannen und diejenigen, die das Tatbestandsmerkmal "Beteiligter" nicht erfüllt sehen, da der Busfahrer erst einmal bemerkt haben müsste, dass er den Spiegel rasiert hat und somit Beteiligter ist. Und wer von uns Klasse CE gemacht hat, hat eine Vorstellung davon, wieviel man vom aller hintersten Ende eines Gelenkbusses so geräuschmäßig mitbekommt - da kann es bei einem sichtlich überraschen Busfahrer, der nach der Information durch den Zeugen sofort voll kooperativ ist, auch den Anfangsverdacht entfallen lassen - habe ich genauso in der Praxis erlebt und ja, es gab in dem Einsatz beide Polizisten die darüber diskutieren mussten.

Oder würdest du hier gegen die in beiden Fällen Eingesetzten die Strafvereitelung im Amte schreiben?!

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