Lt. einem Kameraden der selbständig ist, sind solche Verträge nicht (mehr) zulässig.
Wenn Dein Arbeitgeber Dich auf eine Schulung/Fortbildung schickt, d.h. es ist Arbeitszeit, er kommt für die Schulung auf, etc. dann ist die Schulung im Interesse des Arbeitgebers und er darf weder Kostenanteile verlangen, noch eine Mindestbleibedauer festlegen oder die Pflicht zu einer anteiligen Rückzahlung festlegen.
Wenn Du die Schulung privat machst, und der Arbeitgeber leistet einen Kostenzuschuss, dann darf er diesen Wohl an Bedingungen knüpfen, wie z.B. eine Rückzahlungen wenn man vor Ablauf von drei Jahren geht. Alles über drei Jahre hinaus sei schwierig, und eine Pflicht zu bleiben sei rechtswidrig; schließlich gibt es ein Kündigungsrecht.
Bei Beamten gibt es sowas gar nicht. Gerade im Bereich Innenverwaltung ist es üblich. Wer im mD tätig ist und eine Aufstiegsstelle findet, der nimmt die mit, macht die Weiterqualifizierung und danach sucht er sich die nächste STelle. Auch im gD ist das Stellenhoping fast normal; nach dem Studium mal eine SB Stelle um Beamter zu werden, evtl. die zwei Jahre bis A11 warten, dann eine Stelle als stv. Leiter oder herausgehobener SB mit A12, dann nach zwei bis drei Jahren eine Stelle als Amtsleiter mit A13 und dann schauen wo es 14er Aufstiegsstellen gibt.
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