Geschrieben in Drucksache 20/10074Frage: Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag zur Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 4,25 t bisher nur für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (auch solche Wohnmobile), sofern die Fahrerlaubnis der Klasse B schon zwei Jahre besteht (Artikel 9 Absatz 2 (h))?
a) Wie ist der aktuelle Stand der Beratungen im Europäischen Rat?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung eine Erweiterung Führerscheinklasse B auf 4,25 t für Fahrzeuge mit allen Antrieben?
Antwort: Dem in der Frage genannten Vorschlag haben die EU-Mitgliedstaaten mit der Allgemeinen Ausrichtung am 4. Dezember 2023 mehrheitlich zugestimmt. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die die Fahrerlaubnisklasse B betreffenden Sonderregelungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, um technisch bedingte Gewichtsnachteile auszugleichen, sowie die Sonderregelungen für Wohnmobile und Krankenwagen.
Wünschenswert wäre eine Regelung auch für Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Katastrophenschutz. Die weiteren Verhandlungen zur 4. EU-Führerscheinrichtlinie bleiben abzuwarten
Für welche Fahrzeugtypen genau wäre das denn wünschenswert, und wie lange noch?
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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