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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | BLEVE - Schutzabstände bei alternativen Antriebsstoffen | 2 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 886880 | ||
Datum | 10.02.2024 10:15 MSG-Nr: [ 886880 ] | 1343 x gelesen | ||
Hallo zusammen. Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema BLEVE und den zugehörigen Schutzabständen. Die einschlägigen Werte bzw. Empfehlungen für LNG / LPG sind bekannt. Wie sieht das aber bei Wasserstoff (H2), Flüssig-Wasserstoff (LH2) und Biomethan (BIO-LNG) aus? Sind die Schutzabstände übertragbar? Und, lassen sich die NFPA-Faustformeln auch auf diese Stoffe übertragen? Grüße Udo | ||||
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