Rubrik | Einsatz |
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Thema | Kommende Vb-Wetterlage Ende Mai/Anfang Juni 2024 | 35 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 887964 |
Datum | 04.06.2024 23:16 MSG-Nr: [ 887964 ] | 721 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Technisches Hilfswerk
Hallo,
Geschrieben von thomas g.Zumal das THW eigentlich nicht für Komunen zuständig ist. Die örtliche Gefahrenabwehr ist immer noch Sache der Stadt. Auch wenn es natürlich verlockend ist den THW OV vor der Haustüre anzufordern...
Natürlich. Trotzdem stehen die Ortsverbände als Partner vor Ort als "ihr THW" zur Verfügung.
Und der Einsatzvorbehalt wird klar kommuniziert und bedeutet nicht zwangsläufig, dass man keine kleine Einsätze abarbeiten darf.
Aber da agieren die Landesverbände uneinheitlich.
Nach meiner langjährigen Erfahrung und aktuellen Anlass (kann man auch in der Zeitung nachlesen) wird das mit dem Einsatzvorbehalt in vielen Fällen genau umgekehrt gehandhabt.
So wie bei der derzeitigen Einsatzlage, werden die Ortsverbände vor Ort in den Einsatz einbezogen. In Regionen, die möglicherweise vom Hochwasser betroffen werden, werden unter Einsatzvorbehalt gestellt. Auch Einheiten, die zur Ablösung vorgesehen werden.
Oftmals bleibt auch eine Einsatzreserve im OV. Und es gibt immer noch die Möglichkeit Einheiten von weiter weg anzufordern wenn man selber unterbesetzt ist und das nicht nur für 48 Stunden!
Die Zeiten sind doch vorbei, wo man nur seinen kleinen Kirchturm betrachtet hat. Zumindest in unserer Region. Das THW hat selber ein Interesse die Einheiten in den Einsatz zu bringen. Einsatzvorbehalt ist ja kein Selbstzweck und soll Primär die Einsatzfähigkeit in der Fläche sicherstellen.
Gruß
Dirk
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