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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | die nächste Typenreduzierung | 125 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 889392 | ||
Datum | 07.12.2024 20:01 MSG-Nr: [ 889392 ] | 1682 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael W. Lies die entsprechende Norm. Alles, was die Kriterien nicht erfüllt, ist ein Ausreißer. In der Norm sind meist z.B. Abmessungen, maximale Gewichte, Grundbeladung und -ausstattung vorgegeben. Manchmal auch, was bei bestimmten Typen nicht sein darf. Unter Einhaltung dieser Dinge ist es kein Normausreißer, wenn man z.B. auf ein MLF einen Rettungssatz mit Zubehör oder andere Zusatzbeladung verlastet. Die maximale Gewichtsgrenze muss man natürlich einhalten, das ist meist (neben dem Platz) dann das einzige, was die Beladung einschränkt. Auch die minimale und maximale Löschwassermenge ist in den Normen meist festgelegt. Ein HLF20 mit 2000l-Tankvolumen und Seilwinde erfüllt m.W. erstmal die Norm. Wie man das mit einem HTLF4000-Logistik hinbekommen soll, weiß ich indes nicht. Wie ich sehe gibt es dafür verschiedene Auslegungen. Aber im Grunde schließe ich mich deiner Meinung an bei der Ausstattung von Fahrzeugen. Wobei es mir aber völlig egal ist ob eine andere Feuerwehr ein Staffel HLF20 ohne Schieb- und Steckleiter und ohne Stromerzeuger betreibt. Weil ich muss damit nicht Arbeiten. Auch der takische Hintergrund dafür würde mich zwar interessieren, aber das wird schon alles seine Gründe haben. Dazu braucht es etliche Ausnahmegenehmigungen dafür, und die werden auch nicht mit der Gießkanne verteilt. Es ist nicht immer allein die Feuerwehrführung die da mit entscheidet. Da spielen auch gelegentlich Entscheidungen auf höherer Ebene mit ein. Wir leben einfach in einer Zeit in der alles was nicht verboten ist erlaubt ist. | ||||
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