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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | die nächste Typenreduzierung | 125 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 889393 | ||
Datum | 08.12.2024 11:00 MSG-Nr: [ 889393 ] | 1856 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Sascha H. Wie ich sehe gibt es dafür verschiedene Auslegungen. Nein, eigentlich nicht. Die Norm gibt den Rahmen vor. Da sind Sachen genau drin festgelegt, andere wiederum nicht. Einige Dinge sind da auch ganz bewusst beschränkt, andere nicht. Bewegt man sich in diesem Rahmen, ist das Fahrzeug normkonform, weil es die Dinge, die durch die Norm vorgegeben sind, erfüllt. Manche Beschränkungen kommen auch nur indirekt, weil z.B. für diese Dinge (z.B. Beladung) schlicht bei Einhaltung der Normvorgaben kein Platz oder keine Gewichtsreserve mehr da ist. Geschrieben von Sascha H. Wobei es mir aber völlig egal ist ob eine andere Feuerwehr ein Staffel HLF20 ohne Schieb- und Steckleiter und ohne Stromerzeuger betreibt. Weil ich muss damit nicht Arbeiten. Und genau das stimmt so nicht. Wenn ich als Einsatzleiter bei einem Großeinsatz ein HLF20 nachfordere, gehe ich davon aus, dass die Dinge, die die Norm vorgibt, auch drauf sind. Wenn das nicht so ist, passt die Bezeichnung nicht zum Fahrzeug. Das hat auch nichts mit lokalen Gegebenheiten zu tun. Ich schreib ja auch nicht TLF4000 an ein Fahrzeug mit einem 2000Liter-Tank, weil der Rest von der Beladung etwa der dieses Fahrzeugtyps entspricht und das Ding aufgrund der Zusatzbeladung genauso schwer ist wie ein TLF 4000. Dann wäre da ja auch nur ein klitzekleines (aber vermutlich entscheidendes) Normkriterium nicht erfüllt... Gruß, Michael | ||||
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