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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | LF 10 Baden-Württemberg | 58 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 889467 | ||
Datum | 14.12.2024 13:04 MSG-Nr: [ 889467 ] | 700 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Findet man -zumindest hier in unserer Region- sowohl beim LF-10 als auch beim HLF-10 immer öfters. Wenn du es schaffst, ein 7.300mm langes (H)LF10 inkl. angebauter Haspel zu beschaffen, hast du ein normgerechtes Fahrzeug. Das wird aber kaum klappen, daher dürften die (H)LF10 mit Haspel am Heck nicht der Norm entsprechen... Übrigens ein schönes Beispiel: Die Heckhaspel an sich ist nicht explizit verboten. Mit Anbau einer solchen wird man aber die Normvorgaben der Fahrzeugabmessungen nicht erfüllen können, womit ein normgerechtes (H)LF10 mit Heckhaspel nicht darstellbar sein wird. Gruß, Michael | ||||
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