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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | die nächste Typenreduzierung | 102 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 889540 | ||
Datum | 18.12.2024 17:39 MSG-Nr: [ 889540 ] | 483 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich C. Flächen für die Fw auf Grundstücken sieht 16 t zGM und 10 t Achslast vor - und trotz aller Versuche der DL-Schwerer-Fans und eLKW-Befürworter wird sich daran normativ nichts ändern, weil schon die 16 t Bauschäden am Altbestand bedeuten können!Wo wäre dann das Problem, dass im Brandschutzbedarfsplan genau das festgelegt: Aufgrund der Beschränkung der Fw-Flächen im Bereich XY muss hier ein Erstangreifer Brand mit maximal 16t-ZGM vorgehalten werden. Genauso könnte man festlegen: Aufgrund der Bebauung muss im Bereich YZ ein Fahrzeug mit Schiebleiter und Sprungpolster vorgehalten werden. Zu schwere Fahrzeuge könnte man auch -X kennzeichnen. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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