News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | die nächste Typenreduzierung | 125 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Lemwerder / Niedersachsen | 889560 | ||
Datum | 22.12.2024 11:47 MSG-Nr: [ 889560 ] | 889 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Moin, zunächst einmal liegt die Notwendigkeit einer Fläche für die Feuerwehr in der Bauordnung begründet und ist davon abhängig, wie weit ein Gebäude von der öffentlichen Verkehrsfläche (=Straße) entfernt liegt. Dabei ist es unerheblich, ob da eine Drehleiter zum Gebäude muss oder nur ein Löschfahrzeug. In Niedersachsen: Bis 50 m Entfernung reicht eine 1,25 m breite Zuwegung bis GK 3 (also 7 m Rettungshöhe = 4 tlg. Steckleiter). Bei GK 4 ist eine Fläche für die FW ggfs. auch schon auf dem Grundstück erforderlich, wenn der 2. Rettungsweg über ein Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr geführt wird und z.B. auf der Rückseite eines Gebäudes liegt. Wenn das Gebäude weiter als 5o m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt ist kann eine Feuerwehrfläche notwendig werden. Feuerwehrfläche bedeutet "Bewegungsfläche", wenn das Gebäude bis GK 3 (s.o.) eingestuft wird, zur Aufstrellung eines Löschfahrzeuges oder "Aufstellfläche", wenn z.B. GK 4 oder sogar 5, zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über ein Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr. Da man die Flächen, egal ob Bewegungs- oder Aufstellfläche, irgendwie erreichen muss gibt es auch noch Zufahrten zu diesen Flächen. Für alle Flächen, die für die Feuerwehr notwendig sind, greift die DIN 14 090 oder eine länderspezifische Richtlinie für Flächen für die Feuerwehr (die aber meist inhaltsgleich sind und als Teil der VVTB verbindlich eingeführt wurden). In diesen Vorgaben zu Flächen für die Feuerwehr steht nunmal ein Gesamtgewicht ( eine zGm) von 16 t und eine maximale Achslast von 10 t drin. Durch die technische Entwicklung im Fahrzeugbereich und in den Zulassungsvorschriften für Fahrzeuge haben sich die Werte nach oben verschoben.....z.B. für Einzelachsen auf 11 t und hinsichtlich zGm für Zweiachser auf 18 oder gar 19 t. Da viele Flächen für die Feuerwehr aber schon seit Jahrzehnten vorhanden sind ist eine Anpassung an neuere Fahrzeuggewichte in der Praxis nicht machbar.... Konsequenz: Ich beschaffe Fahrzeuge, die zu schwer sind (über 16 t zGm) und kann bestimmte Flächen nicht mehr befahren. Haben wir schon jetzt z.B. für WLF der 26 t-Klasse.... Wird nur problematisch wenn mein Erstangreifer 19 t wiegt und die Fläche nur für 16 t ausgelegt ist....und weil die Achslasten bei dem Fahrzeug nicht mehr passen. Gruß Christian Alles Geschriebene stellt lediglich meine private Meinung dar. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|