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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrbeamter: Richterin fällt mildes Urteil damit Vergewaltiger nicht den Beamtenstatus verliert | 9 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 889655 | ||
Datum | 08.01.2025 13:57 MSG-Nr: [ 889655 ] | 894 x gelesen | ||
Du darfst § 13 Abs. 1 Nr. 6 FwG BW nicht vergessen. Wenn er die bürgerlichen Ehrenrechte verliert. Jede Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zieht den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich (§ 45 StGB). Zudem ziehen die meisten "Straftaten im Amt" nach § 358 StGB ebenfalls den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich, egal wie hoch die Strafe war. Und zumindest die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg sind "besonders für den öffentlichen Dienst verpflichtete Personen", so dass sie als Amtsträger auch Täter von Straftaten im Amt sein können. Für freiwillige Feuerwehrangehörige gilt somit das gleiche wie für feuerwehrtechnische Beamte. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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